Förderkriterien für eine finanzielle Unterstützung durch das Südwestsächsische Tumorzentrum e.V.

  • WER kann Anträge stellen?

    Antragsberechtigt sind Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in der Betreuung bzw. Versorgung von Patienten mit malignen Erkrankungen tätig sind, z. B.:

    • Direkte Patientenversorgung
    • Tumor-Dokumentation
    • Mitarbeiter der Infrastruktur der onkologischen Versorgung (Organkrebszentren, Tumorzentren, Selbsthilfegruppen u. ä.)

    Antragsberechtigt sind:

    Einzelpersonen:

    • Ärzte
    • Pflegepersonal
    • Medizinisches Assistenzpersonal
    • Psychologen (onkologisch tätig)
    • Studenten in gesundheitsberuflichen Studiengängen
    • Ehrenamtsträger mit Bezug zur Versorgung onkologischer Patienten

    Juristische Personen:

    • Krankenhäuser
    • Arztpraxen
  • WAS wird gefördert?
    • Aus- und Weiterbildungskurse mit direktem Bezug zur Verbesserung der onkologischen Versorgung von Patienten im Wirkungsbereich des SWS Tumorzentrum e.V.
    • Durchführung von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen im Wirkungsbereich des SWS Tumorzentrum e.V.
  • WIE beantragen?

    Schriftlicher Antrag an das Südwestsächsische Tumorzentrum e.V. (Antragsformular) mit:

    • Beschreibung des zu fördernden Projektes (inkl. Programm)
    • Benennung des maximalen Kostenrahmens und des Förderzeitraums
    • Übersendung der Rechnung sowie der Teilnahmebestätigung bei Weiterbildungskursen
  • WER genehmigt?

    Der Antrag wird durch den wissenschaftlichen Beirat des Südwestsächsischen Tumorzentrum e.V. begutachtet:

    • Abstimmung per Mehrheitsentscheidung
    • Bewilligung von Teilbeträgen möglich
    • Entscheidung ist endgültig
    • Kein Rechtsanspruch auf Förderung
    • Rückforderung bei falsch angegebenen Fördervoraussetzungen
    • Förderung erfolgt nur bei ausreichenden finanziellen Ressourcen

Stand: September 2025