Förderkriterien für eine finanzielle Unterstützung durch das Südwestsächsische Tumorzentrum e.V.
- WER kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in der Betreuung bzw. Versorgung von Patienten mit malignen Erkrankungen tätig sind, z. B.:
- Direkte Patientenversorgung
- Tumor-Dokumentation
- Mitarbeiter der Infrastruktur der onkologischen Versorgung (Organkrebszentren, Tumorzentren, Selbsthilfegruppen u. ä.)
Antragsberechtigt sind:
Einzelpersonen:
- Ärzte
- Pflegepersonal
- Medizinisches Assistenzpersonal
- Psychologen (onkologisch tätig)
- Studenten in gesundheitsberuflichen Studiengängen
- Ehrenamtsträger mit Bezug zur Versorgung onkologischer Patienten
Juristische Personen:
- Krankenhäuser
- Arztpraxen
- WAS wird gefördert?
- Aus- und Weiterbildungskurse mit direktem Bezug zur Verbesserung der onkologischen Versorgung von Patienten im Wirkungsbereich des SWS Tumorzentrum e.V.
- Durchführung von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen im Wirkungsbereich des SWS Tumorzentrum e.V.
- WIE beantragen?
Schriftlicher Antrag an das Südwestsächsische Tumorzentrum e.V. (Antragsformular) mit:
- Beschreibung des zu fördernden Projektes (inkl. Programm)
- Benennung des maximalen Kostenrahmens und des Förderzeitraums
- Übersendung der Rechnung sowie der Teilnahmebestätigung bei Weiterbildungskursen
- WER genehmigt?
Der Antrag wird durch den wissenschaftlichen Beirat des Südwestsächsischen Tumorzentrum e.V. begutachtet:
- Abstimmung per Mehrheitsentscheidung
- Bewilligung von Teilbeträgen möglich
- Entscheidung ist endgültig
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung
- Rückforderung bei falsch angegebenen Fördervoraussetzungen
- Förderung erfolgt nur bei ausreichenden finanziellen Ressourcen
Stand: September 2025